AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der P.O.S. Werbeproduktion GmbH
Folgende Geschäftsbedingungen werden von der Firma P.O.S. Werbeproduktion GmbH (nachfolgend P.O.S. GmbH genannt) dem Kunden überlassen und werden Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen:
1. Allgemeines
1.1. Für den Einsatz von Subunternehmern und Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
1.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn P.O.S. GmbH die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn P.O.S. GmbH mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
2. Preise und Preisberechnung
2.1. Die Preise und Angebote durch P.O.S. GmbH werden in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich Montage-, Verpackungs- und Versandkosten, sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
2.2. Bei An- und Abfahrtswegen wird eine den Energiepreisen angepasste Kilometerpauschale berechnet.
2.3. Sofern mit Kunden Verträge über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, behält sich P.O.S. GmbH vor, die in diesen Verträgen zugrunde gelegten Preise einer möglichen veränderten Kostenentwicklung anzupassen.
2.4. Gestaltungsvorschläge, Designs und andere Entwürfe sind kostenpflichtig, sofern nicht anders vereinbart.
3. Angebote
3.1. Angebote der P.O.S. GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der P.O.S. GmbH zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird. Der Kunde ist an seinen Auftrag vier Wochen gebunden.
3.2. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers. Die Kosten und Gebühren sind ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.
3.3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese durch P.O.S. GmbH schriftlich bestätigt werden.
3.4. Die Angebote dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden.
4. Schriftform
4.1. P.O.S. GmbH nimmt Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden. P.O.S. GmbH händigt dem Kunden auf Wunsch vor der Produktion einen Ausdruck zur Freigabe aus. Verzichtet der Kunde darauf, so gilt die Freigabe zur Produktion als erteilt. Sich eventuell daraus ergebende Beanstandungen des Kunden hat P.O.S. GmbH dann nicht zu vertreten.
5. Versand und Verpackung
5.1. Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden aufgegebenen und von P.O.S. GmbH veranlassten Rücksendungen.
5.2. P.O.S. GmbH ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.
5.3. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der P.O.S. GmbH und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
6. Lieferung und Termine
6.1. Von der P.O.S. GmbH angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Bestellungen von den Kunden genannten Fixtermine sind für die P.O.S. GmbH nur dann als solche verbindlich, wenn diese sie schriftlich bestätigt hat. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist gleichzeitig ein neuer Liefer- und Leistungstermin oder einen neue Liefer- und Leistungsfrist zu vereinbaren.
6.2. Leistungsstörungen, die auf den Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen beruhen, hat die P.O.S. GmbH dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten, ganz unabhängig davon auf welchen Gründen diese Schwierigkeiten beruhen. Insbesondere entstehen dem Kunden hieraus keinerlei Rechte gegen die P.O.S. GmbH.
6.3. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, wie z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen usw. verlängern, auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird P.O.S. GmbH von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist oder wird die P.O.S. GmbH von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keinen Schadensersatzanspruch herleiten. P.O.S. GmbH hat den Kunden von auftretenden Verzögerungen unverzüglich zu benachrichtigen.
7. Verarbeitung und Lagerung
7.1. P.O.S. GmbH liefert Ware für normale Beanspruchung insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung und den sachgerechten Einsatz der Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. P.O.S. GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäßen Einsatz entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei P.O.S. GmbH die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
7.2. Für den Fall, dass das vereinbarte Material wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, ist P.O.S. GmbH berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
7.3. Notwendige technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
8. Zahlung
8.1. Bei Auftragsvolumen bis 300,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer gilt bei Abholung oder bei Montage Vorkasse.
8.2. Die Ablehnung von Schecks behält sich P.O.S. GmbH ausdrücklich vor.
8.3. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.
8.4. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist P.O.S. GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet.
8.5. Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn es wird im Angebot oder auf der Rechnung anders ausgewiesen. P.O.S. GmbH ist in zumutbaren Umfang zur Ausführung und Abrechnung von Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt.
8.6. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der P.O.S. GmbH zur sofortigen Zahlung fällig und ist berechtigt, nach einer erfolglosen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der geschuldete Betrag ist mit 8% über dem Basiszins nach § 1 DÜG, mindestens aber 10 % zu verzinsen; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. P.O.S. GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor. Noch ausstehende Lieferungen und Leistungen sind nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sämtliche noch ausstehenden Forderungen werden sofort fällig.
8.7. Reisende, Vertreter, Monteure und Fahrer des Lieferanten sind nur dann berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht vorweisen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die den Lieferanten nach dem jeweiligen Vertragsabschluss erkannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Erstellers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferanten zur Folge. Der Lieferant ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihm hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen, es sei denn, der Besteller leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9.2. Der P.O.S. GmbH bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten.
9.3. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der Käufer bereits im Vorwege mit dem Abschluss des Kaufvertrages sämtlich an P.O.S. GmbH zu deren Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber P.O.S. GmbH vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag um mehr als 15%, so hat P.O.S. GmbH Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Käufer zurück zu übertragen.
9.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von P.O.S. GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren
10. Mängelrügen
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Übergabe unverzüglich auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen gerechnet ab Übergabe schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche. Transportschäden hat der Kunde sofort per Einschreiben mit Rückschein spezifiziert gegenüber dem Transportführer zu rügen. Bei Handelsgeschäften gelten im Übrigen die § 377 f. HGB.
10.2. Sämtliche Ansprüche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 1 Jahr nach Gefahrübergang auf den Besteller, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.
10.3. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die P.O.S. GmbH. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.
10.4. Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung. Aus diesem Grunde ist P.O.S. GmbH nicht verpflichtet, die mit der Nachbesserung und Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten und/oder andere erhöhte Aufwendungen zu tragen.
10.5. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der P.O.S. GmbH durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der P.O.S. GmbH zum Erlöschen.
10.6 Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.
10.7. Abweichungen bei Beschriftungen, Beschilderungen usw. von Entwürfen sind aus technischen Gründen erlaubt und können nicht bemängelt werden.
10.8. Farbabweichungen sind Drucker- und Materialbedingt möglich und unterliegen nicht der Mängelrüge.
11. Ausschluss von Ansprüchen
11.1. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde.
11.2. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen und den Verlust von Daten.
11.3. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
11.4. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge.
11.5. Die Fertigung erfolgt nur nach schriftlicher oder mündlicher Freigabe durch den Kunden.
Schadensersatzansprüche Dritter bezüglich Inhalt oder Gestaltung eines Objektes (z.B. Abmahnungen, behördliche Genehmigungen ...) gehen grundsätzlich in vollem Umfang zu Lasten des Auftraggebers / Kunden.
12. Urheberrechte
12.1. Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen wie Dateien, Skizzen, usw. sind durch Ihn auf die eventuelle Verletzung von Eigentums- oder Urheberrechten Dritter hin zu überprüfen. Die Nutzung durch P.O.S. GmbH erfolgt hierbei auf Verantwortung des Auftraggebers.
12.2. Angebote, Skizzen, Zeichnungen usw. dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. P.O.S. GmbH behält sich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Werden Muster, Skizzen oder ähnliches vom Kunden verlangt oder einbehalten, so sind die Kosten hierfür zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wurde.
13. Haftung
13.1. P.O.S. GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern und unerlaubter Handlung bestehen nicht.
13.2. Ein Ersatz für verschleißbedingte Mängel ist ausgeschlossen.
13.3. P.O.S. GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung ihrer Waren oder Entwürfe entstehen. Insbesondere nicht für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und Markenrechtsverletzungen, die als Folgeschäden unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung der Waren oder Entwürfe in Verbindung stehen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Berlin. Berlin ist auch ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
14.2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1. Alle Verträge der P.O.S. GmbH unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
15.2. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Letzte Aktualisierung: 29.04.2024